Die tgabar e.V. hat eine Beitragsordnung mit vier Mitgliedschaftstypen: Juniormitglied für 60 Euro, Netzwerkmitglied für 120 Euro, natürliche Person für 250 Euro und juristische Person für 1200 Euro im Jahr. Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben nur natürliche und juristische Personen. Interessenten können sich vorab auf eine Warteliste setzen.
Inhalt des Podcasts
Wofür gibt es an der tgabar eine Beitragsordnung?
Roman: Herzlich willkommen an der TGA-Bar. Wir sitzen heute zu dritt und es geht ums Geld. Christopher, herzlich willkommen — der Vorstand der TGA-Bar ist da. Und Sören natürlich auch herzlich willkommen, wie immer.
Sören: Ich gehöre ja schon zu den unwerten Tauben und werde gar nicht mehr angekündigt. Aber wenn die großen Gäste kommen, gehen die natürlich vor. Heute geht es um ein relativ trockenes Thema: die Beitragsordnung. Wir haben sie aus aktuellem Anlass herausgekramt, weil das in der letzten Happy Hour am 19.01. ein großes Thema war. Bevor wir einsteigen: Wofür ist diese Beitragsordnung eigentlich da?
Roman: Kurz zu unseren Rollen: Christopher ist Vorstand Finanzen und Sponsoring — du kümmerst dich ums Geld. Das ist genau dein Thema, also kommst jetzt du.
Welche Mitgliedschaftstypen und Beiträge gibt es?
Christopher: Wir wollen mit unserem ideellen Zweck Dinge fördern, die wir an der TGA-Bar erarbeiten — aber das geht nicht ohne das liebe Geld. Wir haben uns über vier Sitzungen mit dem Thema beschäftigt und eine Beitragsstruktur mit vier Mitgliedschaftsmöglichkeiten gebildet: das Juniormitglied für 60 Euro, das Netzwerkmitglied für 120 Euro, die natürliche Person für 250 Euro und die juristische Person für 1200 Euro.
Roman: Das war sehr umkämpft. Beim Junior- und Netzwerkmitglied haben wir wenig diskutiert — das muss günstig sein. 60 Euro im Jahr kann sich jeder leisten und dafür Weiterbildung genießen, an Standards mitarbeiten und das Netzwerk fördern. Das Netzwerkmitglied für 120 Euro ist ähnlich wie beim VDI, ein bisschen günstiger: Man bekommt Informationen, wird zu Veranstaltungen eingeladen, kann aber nicht direkt an Weiterbildungen teilnehmen. Über die natürliche Person für 250 Euro haben wir lange diskutiert — die fanden wir fair. Die Idee ist, dass zum Beispiel Professoren, Sachverständige oder Einzelpersonen ohne Unternehmen als Person Mitglied sein, voll teilnehmen und eine Stimme in der Mitgliederversammlung haben.
Christopher: Das ist ganz wichtig: Wir haben uns intensiv damit auseinandergesetzt, wer im Verein mitwirken und mitbestimmen darf. Das sind nur die natürlichen und die juristischen Personen. Bei den juristischen Personen war uns wichtig, möglichst viele Firmen an die Bar zu bekommen — denn über die Firmen kommen auch die Mitarbeiter, die bei uns mitarbeiten. Das ist eigentlich unsere Hauptzielgruppe.
Wie viele Personen darf eine Firmenmitgliedschaft umfassen?
Roman: Wir haben uns schwergetan, eine feste Zahl festzulegen — fünf, zehn, fünfzehn oder zwanzig Personen. Am Ende haben wir entschieden, erstmal gar keine Zahl zu nennen und es auszuprobieren, weil wir wollen, dass möglichst viele Kollegen in den Lounges mitarbeiten und Standards entwickeln. Wir werden sehen, wie voll die Weiterbildungen werden — der Google-Meet-Link geht nur bis 100 oder 150 Teilnehmer. Wir melden uns wahrscheinlich sowohl bei Google als auch bei Microsoft Teams an, um beide Vorteile zu nutzen. Als gemeinnütziger Verein können wir das kostenlos anbieten, ohne an Microsoft oder Google zu zahlen. Meine Hoffnung ist, dass wir die aktiven Mitglieder mit eigenen E-Mail-Adressen versorgen können — gerade als Lounge-Leitende ist es wichtig, Termineinladungen nicht über die Firmenadresse machen zu müssen.
Welche Rückfragen gab es zur Beitragsordnung?
Sören: Mit vier Gruppen ist die Beitragsordnung eigentlich übersichtlich. Welche Rückfragen gab es darüber hinaus noch?
Christopher: Neu am 19.01. war, dass wir die Warteliste für die Mitgliedsanträge gelauncht haben. Auf der Webseite kann sich jetzt jeder, der mitmachen möchte, auf eine Warteliste setzen lassen. Die Eintragung ins Handelsregister dauert in Deutschland länger, als wir uns das wünschen — deswegen sind wir aktuell noch ein Verein in Gründung. Roman hat gesagt, die ersten zwei Weiterbildungen sind kostenlos; wir erwarten aber, dass sich die Leute in die Warteliste eintragen. Sobald wir der Verein sind, kann man darüber Mitglied werden.
Sören: Das heißt, ich trage mich in die Warteliste ein, und wenn die Eintragung des Vereins erfolgt ist, bin ich direkt Mitglied?
Christopher: Genau. Wir machen unsere Vereinsverwaltung mit einem Online-Tool. Jedes Mitglied bekommt Zugang, kann seine Daten bearbeiten und auch seine Mitarbeiter einpflegen. Aber es ist alles noch im Entstehen.
Roman: Ich hatte die Frage von einem Büro, das mehrere Leute einzeln zu mehreren Veranstaltungen anmelden, aber nicht Mitglied werden wollte. Da war ich zurückhaltend — das ist nicht unser Ziel. Wir wollen Weiterbildung nicht extern verkaufen. Es ist bewusst ein Hindernis, dass nicht jeder kostenlos teilnimmt, ohne Mitglied zu werden. Wir wollen die Gemeinschaft fördern. Diese Weiterbildungen sind eine Mischung aus Weiterbildung und Barcamp, mit Workshop-Charakter — wir erarbeiten Dinge gemeinsam, die es noch nicht gibt. Heute stellen wir zum Beispiel zusammen den perfekten Entwurf dar. Das kann ich nicht allein, dafür brauchen wir euch als Mitglieder. Was wir gemeinsam erarbeiten, kommt auf die Website und ist gemeinnützig verfügbar.
Wo finde ich die Beitragsordnung und wie werde ich Mitglied?
Roman: Auf der Website tgabar.de — egal ob mit oder ohne www, das ist jetzt geklärt — könnt ihr auf der Startseite herunterscrollen und findet unten links „Mitglieder und Beiträge". Dort ist erläutert, welche Mitgliedstypen es gibt, und die Beitragsordnung steht ebenfalls da. Ihr könnt das Dokument öffnen und sogar Kommentare hineinschreiben.
Christopher: Für alle Großkonzerne und alle, die Mitglied werden wollen, aber juristische Vorgaben im Hintergrund haben, schreibt mich direkt an christopher@tgabar.de. Wir finden für jeden eine Lösung.
Roman: Es gab auch die Frage von Unternehmensverbünden, ob sie mit einer Mitgliedschaft auskommen oder mehrere brauchen. Wir haben gesagt: Eine Mitgliedschaft pro Unternehmen ist erstmal okay. Bei Detailfragen bitte bei Christopher melden. info@tgabar.de ist immer der richtige Startpunkt.
Sören: Ein bisschen trockenes Thema, aber ich hoffe, wir konnten weitere Klarheit schaffen.
Christopher: Und jeder, der die Folge gehört hat: auf die Warteliste setzen.
Roman: Willkommen im Verein. Ciao, ciao.
Häufige Fragen zu dieser Folge
Es gibt vier Typen: Juniormitglied für 60 Euro, Netzwerkmitglied für 120 Euro, natürliche Person für 250 Euro und juristische Person für 1200 Euro im Jahr.
Stimmrecht und Mitbestimmung haben nur die natürlichen und die juristischen Personen. Junior- und Netzwerkmitglieder erhalten Informationen und Zugang zu Veranstaltungen, aber kein Stimmrecht.
Man kann sich auf der Website auf eine Warteliste setzen lassen. Da der Verein sich noch in Gründung befindet und die Eintragung ins Handelsregister dauert, wird man automatisch Mitglied, sobald die Vereinseintragung erfolgt ist.
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